Beglaubigte Übersetzungen
Offizielle Übersetzungen, denen Sie vertrauen können
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
EuroMinds Linguistics bietet sowohl beglaubigte als auch zertifizierte Übersetzungen für juristische und offizielle Dokumente wie Geburtsurkunden und Diplome an. Es ist wichtig, dass Sie sich immer bei der jeweiligen Institution oder Organisation erkundigen, die die Übersetzung anfordert, um die genauen Anforderungen für beglaubigte oder zertifizierte Übersetzungen zu erfahren. Falls erwünscht, bieten wir auch Unterstützung bei der Legalisierung.
Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen sind für Gerichtsverfahren, Einwanderungszwecke oder in allen Situationen erforderlich, in denen das übersetzte Dokument von einem Gericht, einer Regierung oder einer anderen offiziellen Stelle anerkannt werden muss. Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem vom Gerichtshof zugelassenen vereidigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt. Der Übersetzer versieht das Dokument mit Unterschrift, Stempel und Datum, um seine Richtigkeit und Authentizität zu bestätigen. Die beglaubigte Übersetzung hat somit den gleichen rechtlichen Wert wie das ursprüngliche Dokument. Behörden und akademische Einrichtungen verlangen in der Regel beglaubigte Übersetzungen, um zu gewährleisten, dass die Übersetzung eine getreue Wiedergabe des Originaldokuments ist.
Zertifizierte Übersetzungen
Zertifizierte Übersetzungen eignen sich für Situationen, in denen Sie eine zertifizierte und genaue Übersetzung benötigen, aber die Rechtsgültigkeit nicht das Hauptanliegen ist (z. B. Geschäftsdokumente, Bildungsnachweise). In diesem Fall liegt der Schwerpunkt auf der Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung selbst. In der Regel wird die Übersetzung von einem professionellen Übersetzer angefertigt, eine formale Akkreditierung durch den Gerichtshof ist jedoch nicht erforderlich. Die zertifizierte Übersetzung enthält eine unterzeichnete Erklärung entweder des Übersetzers oder von EuroMinds Linguistics, in der die Richtigkeit der Übersetzung bestätigt wird.
Legalisierung/Apostille
Belgien
Belgien hat ein zweistufiges System für die Legalisierung von Übersetzungen:
Nationale Verwendung: Seit Dezember 2022 ist eine beglaubigte Übersetzung mit einer eID-Signatur von einem in Belgien registrierten vereidigten Übersetzer landesweit gültig. Eine weitere Legalisierung ist nicht erforderlich.
Internationale Verwendung: Für übersetzte Dokumente, die zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, ist eine Legalisierung durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten (FÖD) obligatorisch. Auch eine Apostille kann erforderlich sein.
Nicht alle Länder verlangen eine Apostille. Informieren Sie sich auf der Website des belgischen Außenministeriums, ob eine Apostille für Ihr Zielland erforderlich ist.
Deutschland
Die Übersetzung eines amtlichen Dokuments, angefertigt von einem vor einem deutschen Gericht beeidigten Übersetzer, ist in Deutschland ausreichend.
Der Übersetzer bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung durch Unterschrift und Stempel, eine zusätzliche Beglaubigung ist nicht notwendig.
Wenn das übersetzte Dokument für die Verwendung in einem anderen Land bestimmt ist, kann eine Apostille erforderlich sein. Dies hängt vom Zielland und seiner Teilnahme am Haager Übereinkommen ab.
Die Apostille bestätigt die Vereidigung des Übersetzers, jedoch nicht die Richtigkeit der Übersetzung selbst.